Vermessungsbüro Hildburghausen

Veröf­fent­li­chungen

Aktuelle Veröf­fent­li­chungen

In der
Gemeinde:

Meiningen

Germarkung:

Henneberg

Flur:

0

Flurstück:

826

wurde eine Grenz­wie­der­her­stellung und Abmarkung nach den Bestim­mungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermes­sungs- und Geoin­for­ma­ti­ons­ge­setzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durch­ge­führt. Über das Ergebnis der Liegen­schafts­ver­messung wurde eine Grenz­nie­der­schrift aufge­nommen. Diese Grenz­nie­der­schrift und die Dokumen­tation der Anhörung der Betei­ligten sowie die dazuge­hörige Skizze können von den Betei­ligten

vom 22.04.2026 bis 22.05.2026

während folgender Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch        von 8.00 Uhr — 12.00 Uhr und 13.00 Uhr — 16.00 Uhr

Donnerstag                         von 8.00 Uhr — 12.00 Uhr und 13.00 Uhr — 17.00 Uhr

Freitag                                  von 8.00 Uhr — 12.00 Uhr

und nach Verein­barung
in den Räumen der Vermessungsstelle

ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Barten­stein, Obere Braugasse 15, 98646 Hildburg­hausen

einge­sehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offen­legung das Ergebnis der oben genannten Liegen­schafts­ver­messung bekannt gegeben.

Das Ergebnis der Liegen­schafts­ver­messung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen­le­gungs­frist kein Wider­spruch eingelegt wurde.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen das Ergebnis der Liegen­schafts­ver­messung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen­le­gungs­frist bei Dipl.-Ing. (FH) E. Barten­stein, Öffentlich bestellter Vermes­sungs­in­ge­nieur, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburg­hausen Wider­spruch eingelegt werden.

Hildburg­hausen, den 10.04.2026

gez. Eckhard Bartenstein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur