Katas­ter­ver­messung

Vermes­sungs­tech­niker: Katastervermessung

Eine Katas­ter­ver­messung durch einen Vermes­sungs­tech­niker ist eine Vermessung, bei der Grund­stücks­grenzen erfasst, neue Parzellen gebildet und Gebäude vermessen oder Nutzungen erfasst werden. Deutschland hat ein Liegen­schafts­ka­taster, das alle Flurstücke enthält. In anderen europäi­schen Ländern gibt es Liegen­schafts­ka­taster. Ein Grund­stück wird durch das Grundbuch definiert und besteht aus mehreren Flurstücken. Katas­ter­ver­mes­sungen können je nach Bundesland von einer Katas­ter­be­hörde, einem öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieur oder von Flurbe­rei­ni­gungs­ämtern und anderen Vermes­sungs­ämtern durch­ge­führt werden.

Vermes­sungs­tech­niker: Einteilung der Katastervermessungen

In Deutschland gibt es verschiedene Eintei­lungs­mög­lich­keiten für Katas­ter­ver­mes­sungen. Katas­ter­ver­mes­sungen können je nach Anlass in ursprüng­liche, neue und fortge­führte Vermes­sungen unter­teilt werden.

Die Grunder­hebung ist der erste Schritt im Katas­ter­ver­fahren durch einen Vermes­sungs­tech­niker . Erstmals werden Grund­stücks­grenzen festgelegt. Urver­mes­sungen wurden in Deutschland erstmals zu Beginn des 19. Jahrhun­derts durch­ge­führt,  teilweise aber auch im 20. Jahrhundert. Vermes­sungen liegen auch zur Flurbe­rei­nigung und zur Bestimmung neuer Grenz­linien im Rahmen einer Teilungs­ver­messung vor.

Die Neuver­messung wird verwendet, um mehrere Parzellen oder eine größere Region neu zu vermessen. Sie dienen der Aktua­li­sierung Ihres Katasters.

Fortfüh­rungs­ver­mes­sungen sind Vermes­sungen zur Fortführung des Katasters. Hierzu gehören haupt­sächlich Teilungs­ver­mes­sungen , aber auch z. B.

Gebäu­de­ver­messung zur Bestands­auf­nahme, die dann zur Vervoll­stän­digung der Grund­stücks­karten dient.

Katas­ter­ver­mes­sungen werden auch nach den von ihnen abgedeckten Themen klassi­fi­ziert. Katas­ter­ver­mes­sungen umfassen nicht nur Grund­stücks­grenzen und Gebäu­de­infor­ma­tionen, sondern auch Nutzungs- und Bewer­tungs­grenzen, aber auch topogra­fische Gegebenheiten.

Die Vermessung ist im Grundbuch einzu­tragen, wenn die notarielle Beurkundung der Vermes­sungs­ge­neh­migung erfor­derlich ist.

Vermes­sungs­tech­niker — Die Katas­ter­ver­messung technisch 

In der Regel ist die zweidi­men­sionale Lage im Liegen­schafts­ka­taster relevant, während die Höhe im Liegen­schafts­ka­taster nicht darge­stellt wird Ziel der aktuellen Verwal­tungs­vor­schriften ist die Schaffung eines koordi­nierten Registers. Dabei sind die wichtigsten Methoden zur Bestimmung von Grenz­punkten, Gebäu­de­punkten und Nutzungs­ar­ten­grenzen etc. anzuwenden. 

 Ausgehend von einem bereits als Stand­punkt festge­legten Vermes­sungs­punkt und der Bestimmung der Ausrichtung des Kreises durch Messung zu anderen bereits festge­legten Vermes­sungs­punkten werden die neuen Punkte polar vermessen.

Oder es wird ein freier Polyli­ni­en­verlauf gemessen, von dem aus die zu messenden Punkte polar gemessen werden. Wird eine Verbindung zu einem Zustands­fest­punktfeld benötigt, werden die Punkte des Feldes ebenfalls vermessen und die Koordi­naten der berech­neten Ortsko­or­di­naten anschließend mit einer Helmert-Trans­for­mation in das Zustands­system trans­for­miert. Eine weitere Möglichkeit zur Bestimmung der Landes­ko­or­di­naten besteht darin, die Position des Instru­men­ten­ständers ( Stativ ) zu messen und mit bekannten oder überge­ord­neten Referenz­punkten zu vergleichen. Die neuen Punkte werden von der bekannten Position aus polar abgesteckt und/oder vermessen.

Als Kontrolle für die eigent­liche Messung dienen Blockmaße zwischen einzelnen Punkten (mit Maßband).

Punkt­be­stimmung durch GPS-Messungen (z. B. GPS)

Durch den Einsatz moderner GPS-Messungen und die Erstellung und Nutzung moderner Koordi­na­ten­ka­taster haben die früher häufigen Punkt­be­stim­mungen mit ortho­go­nalen Verfahren oder dem Integra­ti­ons­ver­fahren an Bedeutung gewonnen. Sie werden jedoch niemals vollständig verschwinden können.

Was macht ein Vermessungstechniker? 

Ein Vermes­sungs­tech­niker arbeitet mit feinen Instru­menten  und vermisst die Landschaft bis in den kleinsten Winkel. Mit Hilfe von Messungen wird die reale Welt mathe­ma­tisch beschrieben.

Bevor Straßen gebaut oder Bauplätze genehmigt werden, müssen die genauen Lagen und Höhen der Flächen festgelegt werden. Vermesser kennen immer die richtige Formel, um genaue Daten zu berechnen, egal wie schief oder krumm eine Landschaft ist.

Mit Hilfe der Daten können amtliche Basis­geo­in­for­ma­ti­ons­systeme und Planungs­un­ter­lagen erstellt werden. Diese Daten sind beispiels­weise wichtig für Bauvor­haben, für den Nachweis von Eigen­tums­rechten an Grund­stücken oder für die Erstellung von Plänen Gutachter bereiten die Messungen vor, führen die Messungen vor Ort durch und werten sie aus.

Sie arbeiten für öffent­liche Verwal­tungen oder private Vermes­sungs­büros.

Vermes­sungs­tech­niker in der Übersicht. 

Vermes­sungen durch­führen, zB Flächen, Höhen, Schnitt­punkte, Massen

Geogra­fische Höhen und Orte mit Hilfe verschie­dener Instru­mente messen

Erfassen Daten wie Grundbuch, Karten und Dokumen­ta­tionen. Verwalten Sie diese und verar­beiten Sie sie weiter.

Wenden bei ihrer Arbeit alle wesent­lichen beruf­lichen, recht­lichen und ethischen Regeln an

Karten und Pläne in großem Maßstab erstellen und erneuern

Karten und Luftbilder lesen

Vermes­sungs­tech­niker — Kurz zusammen gefasst 

Vermes­sungs­tech­niker verwenden verschiedene Methoden, um geogra­fische Erhebungen, Standorte und Vermes­sungs­be­rech­nungen wie Flächen, Höhen und Kreuzungen zu messen.

Gutes mathe­ma­ti­sches Verständnis und räumliches Vorstel­lungs­ver­mögen wird voraus­ge­setzt, sowie teamfähig sein, Spaß an der Arbeit haben mit modernen Infor­ma­tions- und Kommunikationstechniken.

Wo arbeiten Vermessungstechniker? 

Vermes­sungs­tech­niker arbeiten in der Regel in Vermes­sungs- und Katas­ter­ver­wal­tungen der Länder, Agrar­struk­tur­ver­wal­tungen der Länder, Kommunale Vermes­sungs­ämter, Planungs­ämter, Bauämter, Liegen­schafts­ämter, Öffentlich bestellte Vermes­sungs­in­ge­nieure, Vermes­sungs- und Liegen­schafts­ämter großer Industrie- und Dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen und Vermessungsämter.

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