Grund­stücks­be­wertung

Vermessung Grund­stück: Die Vorteile der Grundstücksbewertung

Welchen Wert hat mein Grund­stück im Jahr 2022?

Lohnt es sich zu verkaufen? Kostenlos den Grund­stückswert ermitteln und eine indivi­duelle Immobi­li­en­be­wertung erhalten.

Die indivi­duelle Grund­stücks­ver­messung und Bewertung und präzise Preisermittlung

Die fundierte Preis­findung erfolgt auf Basis von Lage, Größe und Entwick­lungs­po­tential durch einen kompe­tenten Immobi­li­en­profi vor Ort.

1. Wie wird der Wert des Grund­stücks ermittelt? 

Welchen Wert hat mein Grund­stück? Der einfachste Weg, den Wert eines Grund­stücks zu ermitteln, ist die Verwendung der Vergleichs­wert­me­thode. Dies basiert auf kürzlich erfolgten Verkäufen ähnlicher Grund­stücke in der Region. Der Vergleich mit diesen anderen Objekten gibt Ihnen eine gute Einschätzung des Wertes des Grund­stücks. Da das Flächen­an­gebot in vielen Regionen der Welt jedoch gering ist, ist diese Methode der Wertermittlung dort oft nicht möglich.

Die üblichere Methode zur Berechnung des Grund­stücks­werts ist die Verwendung des Boden­richt­werts und der Erschlie­ßungs­kosten. Die Boden­richt­werte sind der Durch­schnittswert eines Quadrat­meters unbebauter Grund­stücke innerhalb einer Gemeinde. Je höher der Boden­richtwert in einer bestimmten Lage, desto höher der mögliche Grundstückspreis.

Achtung: Es ist jedoch nicht zwingend, dass der am Markt erzielbare Preis dem Boden­richtwert entspricht. Der Grund­stückswert liegt oft 10 bis 20 Prozent unter oder über dem Boden­richtwert. Für den Verkauf eines Grund­stücks empfehlen wir daher eine Immobi­li­en­be­wertung vor Ort.

Weitere Methoden zur Ermittlung des Immobi­li­en­wertes sind das Ertrags­wert­ver­fahren und das Materi­al­wert­ver­fahren. Zur Bewertung von Mietob­jekten kann das Ertrags­wert­ver­fahren heran­ge­zogen werden. Das Sachwert­ver­fahren kann nur zur Bewertung bebauter Grund­stücke angewendet werden.

2. Wie funktio­niert die indivi­duelle Grund­stücks­be­wertung von Kataster- u. Vermes­sungsbüro Bartenstein 

1. Geben Sie die Daten Ihres Hauses in unser Kontakt-Formular (https://vermessung-hildburghausen.de/kontakt/)ein. Sie können auch Fotos und Videos hinzu­fügen. Je spezi­fi­scher Ihre Immobi­li­en­in­for­ma­tionen sind, desto genauer kann Ihr Grund­stückswert ermittelt werden

2. Verein­baren Sie mit uns einen Gesprächs­termin. Ein Kunden­be­rater von Kataster- u. Vermes­sungsbüro
Barten­stein 
wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und den Kontakt herstellen.

3. Grund­stücks­be­wertung vor Ort: Unser Experte bewertet Ihr Grund­stück vor Ort und erstellt Ihnen ein indivi­du­elles Wertgutachten.

3. Welche Faktoren beein­flussen den Wert eines Grundstücks? 

Wenn Sie den Wert Ihrer Grund­stücks berechnen möchten, sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

1. Art des Grundstückes

2. Lage (Infra­struktur und Anbindung an öffent­liche Verkehrs­mittel etc.)

3. Die Größe des Grundstücks

4. Der Schnitt des Grundstücks

5. Bebauungs‑, Bauland- und Flächen­wid­mungs­ordnung, Bauordnung

6. Die Beschaf­fenheit des Boden

7. Der Grad der Erschließung

Standort und Lage des Grundstücks 

Die Lage des Grund­stücks ist in zwei Typen unter­teilt: Innen- und Außenbereich.

Makrolage einer Immobilie: Die Wirtschaft­lichkeit und die Infra­struktur wie Verkehrs­an­bindung und Einkaufs­mög­lich­keiten haben großen Einfluss auf den Wert einer Immobilie.

Mikrolage einer Immobilie: Indivi­duelle Faktoren wie Boden­be­schaf­fenheit, Hanglage, Ausrichtung des Gartens, Nachbar­schaft, Parkmög­lich­keiten etc. wirken sich auch auf den Wert aus.

Barten­stein Info: Manche Objekte sind deutlich teurer als der Durch­schnitt des zu bewer­tenden Gebietes. Beispiels­weise werden Eckim­mo­bilien in dicht besie­delten Innen­städten oft um ein Vielfaches teurer verkauft als andere.

Bebau­barkeit des Grundstückes 

Von beson­derer Bedeutung für das Grund­stücks­be­wertung ist die Bebau­barkeit des Grund­stücks. Ein Grund­stück, das nicht bebaut werden darf, ist häufig wenig wert. Ein Grund­stück, das bereits bebaut werden kann, ist mehr wert, auch wenn die eigent­liche Bebauung noch in der Zukunft liegt.

Der Grund­stückswert ist am höchsten, wenn bereits ein geneh­migter Bebau­ungsplan vorliegt, der umfang­reiche Bebauung zulässt. Der Bebau­ungsplan enthält viele Infor­ma­tionen zu folgenden Punkten:

1.Zulässige Anzahl von Stockwerken

2.Grundflächenzahl

3.Maximale Anzahl der zu bauenden Stockwerke

4.Baulinien

5.Baugrenzen

 

Mögliche Bauvor­schriften wie Dachform oder Farbgebung.

Der Bebau­ungsplan kann in der Regel bei der örtlichen Planungs­be­hörde einge­sehen werden.

Sie möchten weitere Infor­ma­tionen zu dem Thema Bebau­ungsplan, dann kontak­tieren Sie uns. 

4. Bestimmen Sie den Wert mit einer Bauträgerkalkulation 

Bauträger treten zunehmend als poten­zielle Käufer an Grund­stücks­ei­gen­tümer heran, da vielerorts Bauland fehlt. In der Bauträ­ger­kal­ku­lation wird der Gewinn des Bauträgers ermittelt. Im Rahmen dieser Analyse zieht der Bauträger sowohl seine Kosten als auch seine angestrebte Gewinn­marge vom erwar­teten Verkaufs­erlös ab. Der verblei­bende Betrag entspricht in etwa dem Betrag, für den der Bauträger bereit ist, das Land zu kaufen.

Da es für einen Laien sehr schwer ist, eine Bauträ­ger­kal­ku­lation im Detail vollständig nachzu­voll­ziehen sollte der Eigen­tümer eines Hauses das Haus vor dem Verkauf kostenlos von einem Sachver­stän­digen bewerten lassen!

Vermessung Grund­stück: Was kostet das? 

Die Vermessung eines Grund­stück ist ein guter Weg, um die Eigen­tums­ver­hält­nisse zu klären. Beim Hausbau sind sogar drei Vermes­sungs­termine verpflichtend.

Vermessung Grund­stück: Diese Kosten müssen Sie berücksichtigen 

Die Vermessung von Grund­stücks­grenzen ist der erste Schritt, um klare Eigen­tums­ver­hält­nisse und Rechts­si­cherheit zu gewähr­leisten. Es ist jedoch nicht günstig. Eine Zusam­men­fassung der wichtigsten Fakten zu den wichtigsten Kosten.

Das Grund­stück wird etwa 800 Quadrat­meter groß sein. Aber irgendwie kommt es mir kleiner vor als ich dachte. Und auch die alten Grenz­mar­kie­rungen sind nicht zu finden. Damit in einer solchen Situation beim Kauf einer Immobilie alles vorbe­reitet ist, muss die Immobilie vermessen werden. Und auch beim späteren Hausbau haben Sie einige Termine mit einem „Öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieur“ (ÖbVI). Wir erklären, wie diese Unter­schiede aussehen und wie viel sie kosten.

Warum muss ein Grund­stück vermessen werden? 

Der genaue Verlauf einer Grenze ist besonders wichtig beim Grund­stückskauf oder Hausbau. In vielen Fällen liegen dem Katas­teramt die Daten schon vor. Es kann jedoch vorkommen, dass alte Grenz­zeichen entfernt wurden oder das Grund­stück mit veral­teter Messtechnik vermessen wurde.

Nachdem eine neue Vermessung durch­ge­führt wurde, wissen Sie, wo Ihr Grund­stück beginnt und endet, und Sie können die offizi­ellen Messungen als zukünftige Referenz verwenden. Das schafft auch Rechts­klarheit bei Strei­tig­keiten mit Nachbarn. Wenn Ihr Nachbar zum Beispiel denkt, dass Sie einen Teil seines Grund­stücks nutzen, können Sie ein Gartenhaus auf Ihrer Grund­stücks­grenze bauen. Die Vermessung eines Grund­stücks schafft klare Verhält­nisse, von denen beide Seiten profitieren.

Die Messung ist nicht unbedingt freiwillig. Bei einem Neubau ist eine zeitpunkt­be­zogene Messung sogar gesetzlich vorge­schrieben. Und auch bei einer Grund­stücks­teilung ist die Vermessung ein Muss Schließlich werden auf dieser Basis zwei neue Liegen­schaften generiert, die ebenfalls in den Katas­terplan aufge­nommen werden müssen.

Welche Arten von Vermes­sungen gibt es, um das Grund­stück zu vermessen? 

Es gibt vier Arten: einfache Grenz­ver­messung; Grenz­an­zeige; Grenz­be­stimmung; und Bereichs­ver­messung. Sie unter­scheiden sich in Art und Umfang der durch­ge­führten Messungen.

Vermessung Grund­stück 1: Die Grenzvermessung

Eine Grenz­ver­messung wird durch­ge­führt, wenn der Grenz­verlauf unklar ist. Dabei kann es um eine oder mehrere Grund­stücks­grenzen gehen. Vor Ort kommt es dann zum Abgleich mit den Angaben im Liegen­schafts­ka­taster. Fehlende Grenz­steine werden neu platziert, falsch gesetzte Abmar­kungen korri­giert. Ein anschlie­ßender Grenz­termin mit allen Nachbarn infor­miert alle über den Verlauf der Grundstücksgrenzen.

Vermessung Grund­stück 3: Die Grenzanzeige

Auch die Grenzen werden vor Ort anhand der Katas­ter­ein­träge für die Grenz­an­zeige verifi­ziert Die gefun­denen Grenz­mar­kie­rungen werden jedoch nur markiert. Sie werden nicht geändert. Die Grenz­an­zeige ist rechtsunverbindlich.

Vermessung Grund­stück 4: Die Teilungsvermessung

Diese Art der Grund­stücks­über­wa­chung ist für die Parzel­lierung notwendig. Soll ein Grund­stück geteilt werden, weil beispiels­weise die Hälfte verkauft werden soll, muss eine Teilungs­ver­messung vorge­nommen werden. Dazu wird auf dem Grund­stück eine neue Abgrenzung gesetzt und der Eigen­tümer bestätigt dies in einem sogenannten „Grenz­pro­tokoll“. Schließlich wurden die Daten in das Grundbuch einge­tragen und sind nun öffentlich zugänglich.

So ist der Ablauf der Vermessung Ihres Grundstücks 

Die Katas­ter­ämter und Öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieure nehmen Aufgaben der öffent­lichen Vermessung wahr. Der Grund­stücks­ei­gen­tümer beantragt die Vermessung beim Vermes­sungs­in­ge­nieur. Der Gutachter erscheint am Grund­stück und vermisst es. Gegebe­nen­falls werden Grenz­zeichen zurück­ge­setzt oder korrigiert.

Anschließend findet eine Grenz­termin statt, bei der die an das Grund­stück angren­zenden Eigen­tümer über den Verlauf infor­miert werden und diesen im Grund­stücks­ver­zeichnis anerkennen. Wer dagegen Einwände hat, kann diese äußern. Wenn alle einver­standen sind, die Grenze zu ziehen, wird die Grenze markiert. Dies ist die amtliche Kennzeichnung.

Anschließend werden die Unter­lagen an die Katas­ter­be­hörden übermittelt. Nutzt niemand die vierwö­chige Wider­spruchs­frist, werden die Grenzen ins Kataster übertragen und im Grundbuch eingetragen.

Beson­derheit: Wenn Sie ein Grund­stück teilen wollen, müssen Sie vor der Vermessung zunächst zwei getrennte Parzellen im Liegen­schafts­ka­taster bilden. Die Messdaten werden später hinzugefügt.

Vermessung des Grund­stücks. Wer stellt den Antrag? 

Nur der Eigen­tümer kann eine  Grund­stücks­ver­messung anfordern. 

Achtung: Auch wenn die Immobilie Ihnen gehört, sind Sie erst mit dem Eintrag im Grundbuch Eigen­tümer. Bis dahin muss der Verkäufer den Antrag stellen.