wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 22.04.2026 bis 22.05.2026
während folgender Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr — 12.00 Uhr und 13.00 Uhr — 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr — 12.00 Uhr und 13.00 Uhr — 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr — 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
in den Räumen der Vermessungsstelle
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein, Obere Braugasse 15, 98646 Hildburghausen
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben.
Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
